Rahmenbedingungen
Das Wichtigste für mich ist, dass Sie sich wohl fühlen und eine vertrauensvolle Atmosphäre entsteht.
Für einen ersten Eindruck, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, während diesem wir einander kennenlernen, Ihr Anliegen beschreiben, eventuelle Fragen klären und die Rahmenbedingungen besprechen können.
- Kosten
Therapie Einzelsetting (50 Minuten) – € 120
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11 besteht die Möglichkeit die Honorarnoten bei Ihrer jeweiligen Versicherung einzureichen. Hierfür können Sie sich bei mir bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren, denn es sind einige Schritte für die Refundierung notwendig. Die derzeitige Rückvergütung variiert je nach Krankenkasse:
ÖGK: € 33,70 / BVAEB: € 46,60 / SVS: € 45,00
In Sonderfällen gibt es ein begrenztes Kontingent an Plätzen zum Sozialtarif. Im Bedarfsfall ersuche ich Sie mich darauf anzusprechen.
- Sprache
Aufgrund meiner Sprachkenntnisse kann ich Psychotherapie auch in der Erstsprache Persisch / Farsi / Dari ermöglichen.
- Setting
Einzeltherapie & Paartherapie
- Einzeltherapie
Psychoanalyse (50 Minuten, 3-5 Mal/Woche, liegend, auf der Couch)
Psychoanalytisch-orientierte Psychotherapie (50 Minuten, 1-3 Mal/Woche, sitzend, im direkten Gegenüber)
- Paartherapie
Therapie Paarsetting (90 Minuten) – € 200
Diese findet je nach persönlicher Situation 1x in der Woche oder alle 14 Tage statt und dauert 90 Minuten.
- Online - Psychotherapie
Aufgrund der COVID-Pandemie habe ich bereits reichhaltige Erfahrungen mit dieser besonderen Form des Settings der Psychotherapie gesammelt und kann Ihnen daher die Durchführung von Online-Psychotherapie ermöglichen (50 Minuten, 1-3 Mal/Woche).
- Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung §95 Abs. 1a AußStrG
Einzelberatung pro Person (45 Minuten) € 100 Paarberatung pro Person (90 Minuten) € 100
Trennungen bedeuten für Kinder oftmals eine große Veränderung und auch bei einvernehmlichen Scheidungen können Kinder die Trennung als schweren Einschnitt erleben. Dies kann mit Ängsten, Schuldgefühlen und Loyalitätskonflikten einhergehen. Um Eltern auf die Bedürfnisse ihrer Kinder vorzubereiten, ist eine verpflichtende Beratung vor der Scheidung erforderlich. In dieser erhalten sie Informationen, wie sie ihre Kinder bestmöglich unterstützen können, und müssen eine Teilnahmebestätigung dem Gericht vorlegen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.
- Absageregelung
Die vereinbarten Therapiestunden sind eigens für Sie reservierte Zeiten, daher können Sie diese bis zu mindestens 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Kurzfristig oder nicht abgesagte Stunden müssen daher verrechnet werden, da diese Einheiten für Sie reserviert waren und so kurzfristig dann nicht mehr weitergegeben werden können.
- Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in (§15 PthG).
- Freiwilligkeit
Für eine funktionierende und erfolgreiche Psychotherapie ist die Freiwilligkeit auf beiden Seiten wesentlich.
- Dauer & Ende
Die gesamte Dauer einer Psychotherapie ist abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und wird gemeinsam bestimmt.
Das Ende der Psychotherapie ist ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses und wird gemeinsam besprochen.